Ihre Erbschaft - Letzter Wille

VERMÄCHTNISS - ERBSCHAFT - LETZTER WILLE - TESTAMENT


Helfen Sie mit einer Erbschaft und retten somit vielen Tieren das Leben...


Mit Ihrem Testament können Sie unsere Tiere auf dem Gnadenhof und die Wildtierrettung unterstützen.


Helfen Sie den Tieren, auch über den Tod hinaus.

Mit Ihrem Erbe können Sie den Tieren auch über den Tod hinaus helfen.

Bedenken Sie uns in Ihrem Vermächtnis und wir werden dies für unsere Tiere und der Wildtierrettung verwenden oder Ihrem Wunsch entsprechend Ihr Vermächtnis gezielt einsetzen.

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir werden Ihnen mit Rat zur Seite stehen.

Auch wir helfen über das Leben hinaus weiter...


Wir geben Ihrem Tier ein zu Hause auf Lebenszeit bei uns.

Wir kümmern uns um das geliebte Tier nach dem Tode des Erblassers, wenn dem Tierschutzverein im Testament diese Aufgabe überlassen wurde.


Wir erfüllen natürlich im Sinne des/der Verstorbenen den Testamentsinhalt und erledigen alle Formalitäten.

Wie kann man Tieren mit dem letzten Willen Gutes tun?

Sie können einen rechtsfähigen Erben im Testament bestimmen, oder mit einem Vermächtnis bedenken (ihm also einen Geldbetrag vermachen), der seinerseits Tieren hilft wie z.B. unserem gemeinnützigen Verein Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e.V.


Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen und es ihnen testamentarisch zur Auflage (§§ 1940, 2192ff BGB) machen, sich um ein Tier zu kümmern, eine bestimmte Summe aus der Erbschaft an den Tierschutzverein zu zahlen, o.ä. Für die Überwachung der Auflage kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden (§§ 2197ff BGB).

Ebenso kann ein Vermächtnisnehmer mit einer solchen Auflage versehen werden.


Was man beachten muss

Testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB). Die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig! Immer enthalten und erkennbar sein sollten: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift.


Der Inhalt sollte klar, präzise und unmissverständlich sein, da sich sonst Auslegungsspielräume auftun, die vom Erblasser nicht gewollt sind und schlimmstenfalls zu langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen zwischen den Erben führen können.


Achtung: Keinesfalls darf das Tier "als Erbe" eingesetzt werden, da Tiere nicht erbfähig sind - ein solches Testament wäre nichtig.


Was im Testament wichtig ist

Wenn Sie die den Tierschutzverein mit Ihrem Erbe bedenken wollen, beachten Sie bitte folgendes:

Tierschutzverein Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e.V. muss im Erbe genannt werden.

Wenn mehrere Erben bedacht werden sollen, machen Sie sich bitte die Mühe, zumindest die wichtigsten Werte genau zu beschreiben oder zu erwähnen. Spätere Missverständnisse können so vermieden werden.

Bei mehreren Erben regeln Sie bitte genau, wer die Kosten der Beerdigung und der Nachlassabwicklung bzw. Steuerschulden zu tragen hat.

Die Verwahrung des Testamentes ist auch sehr wichtig. Ihr zuständiges Amtsgericht (Nachlassgericht) verwahrt gegen eine Gebühr jedes Testament und sorgt dafür, dass es automatisch nach dem Tode eröffnet wird. So können Sie der Möglichkeit vorbeugen, dass übergangene Angehörige Testamente, die zu Hause verwahrt werden, beseitigen.

Wir empfehlen immer eine rechtliche Beratung!